Testumgebung
KYTH.Kladde

Nutzungsvertrag KYTH.Kladde

Fassung 1.0
Stand 16.10.2026
Kennung des Zustimmungsnachweises 1.0-2026-10-16

Dieser Vertrag gilt zwischen der KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt), Prof.-Mederer-Straße 4, 92348 Berg, Amtsgericht Nürnberg HRB 46313 (im Folgenden KYTH), und dem Unternehmer, für den KYTH einen Mandanten in KYTH.Kladde einrichtet (im Folgenden Kunde).

Begriffe: Der Mandant ist der Bereich des Kunden in KYTH.Kladde. Ein Konto ist die Anmeldung einer Person mit E-Mail-Adresse und Passwort; ein Konto kann mehreren Mandanten angehören, auch Mandanten verschiedener Kunden. Die Mitgliedschaft verbindet ein Konto mit einem Mandanten und trägt Name, Funktion, E-Mail-Adresse (Einladungsadresse), Rolle und Status der Person in diesem Mandanten. Inhaber, Mitarbeiter und Nur lesen sind Rollen in KYTH.Kladde; die Rolle Inhaber sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse beim Kunden. Nur Inhaber ändern Daten im Mandanten, verwalten die Benutzer, geben den Support-Zugang frei und sehen das Protokoll. Die Rollen Mitarbeiter und Nur lesen haben in dieser Fassung dieselben Rechte: Sie lesen Firmenprofil, Rechnungsköpfe und Logos.

1. Gegenstand

KYTH stellt dem Kunden KYTH.Kladde (im Folgenden Kladde) unter https://kladde.kyth.systems für die Dauer dieses Vertrags als webbasierte Anwendung bereit, zur Nutzung im Browser über das Internet. In dieser Fassung umfasst Kladde:

Weitere Funktionen kommen nur mit einer neuen Fassung dieses Vertrags hinzu (Abschnitt 13). Bestehende Funktionen darf KYTH bei der Weiterentwicklung ändern, soweit der Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Zum Kern gehören: Firmenprofil und Rechnungsköpfe pflegen und mit allen Fassungen einsehen sowie auf Anfrage eine Kopie der eigenen Daten erhalten, die KYTH von Hand bereitstellt (Abschnitt 10).

Kladde wird nur auf Einladung angeboten: KYTH richtet einen Mandanten auf Anfrage des Kunden ein. Eine Selbstregistrierung gibt es nicht.

Kladde speichert die Angaben, die im Mandanten des Kunden erfasst werden. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob diese Angaben richtig und vollständig sind und welche Angaben der Kunde im Einzelfall braucht, entscheidet er selbst, im Zweifel mit rechtlichem oder steuerlichem Rat.

Kladde steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen, nicht Verbrauchern.

2. Vertragsschluss und Zustimmung

Für den Kunden stimmt ein Inhaber mit Name und Funktion zu.

KYTH legt den Mandanten an und lädt die Person, die der Kunde dafür benennt, als ersten Inhaber ein. Der Vertrag kommt zustande, wenn ein Inhaber in Kladde im Schritt „Zustimmung“ Name und Funktion angibt, die beiden nicht vorbelegten Erklärungen bestätigt und Kladde die Zustimmung festhält. Die beiden Erklärungen lauten:

  1. „Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und schließe den Nutzungsvertrag sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag in der oben genannten Fassung ab.“
  2. „Der Kunde, für den ich zustimme, ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und schließt die Verträge für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit.“

Wer zustimmt, erklärt damit zugleich, den Kunden dabei vertreten zu dürfen. Der Kunde bevollmächtigt jede Person, die in seinem Mandanten die Rolle Inhaber hat, für ihn neuen Fassungen nach Abschnitt 13 zuzustimmen. Bis zur Zustimmung lässt sich der Mandant nicht nutzen. Bis dahin verarbeitet KYTH die Angaben, die KYTH beim Einrichten des Mandanten einträgt, und die Daten, die bis zur Zustimmung im Mandanten entstehen, als eigener Verantwortlicher zur Anbahnung des Vertrags; mit der Zustimmung gilt für sie der Auftragsverarbeitungsvertrag. Stimmt binnen drei Monaten nach dem Anlegen des Mandanten kein Inhaber zu, löscht KYTH den Mandanten mit seinen Daten von Hand; steht schon vorher fest, dass kein Vertrag zustande kommt, löscht KYTH früher.

Für jeden Mandanten kommt ein eigener Vertrag zustande. Hat ein Kunde mehrere Mandanten, stimmt er in jedem für sich zu. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB gelten für diesen Vertragsschluss nicht; das vereinbaren KYTH und der Kunde nach § 312i Abs. 2 Satz 2 BGB.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieses Vertrags. Die Datenschutzerklärung ist eine Information und nicht Bestandteil. Alle Texte stehen ohne Anmeldung unter https://kladde.kyth.systems/rechtliches/nutzungsvertrag, https://kladde.kyth.systems/rechtliches/auftragsverarbeitung, https://kladde.kyth.systems/rechtliches/datenschutz und https://kladde.kyth.systems/rechtliches/impressum und lassen sich dort abrufen und speichern; den Wortlaut der Fassung, der der Kunde zugestimmt hat, sendet KYTH ihm auf Anfrage von Hand.

3. Konto und Mandanten

Konten und Benutzer. Jede Person nutzt Kladde mit ihrem eigenen Konto. Für die Daten des Kontos ist KYTH selbst verantwortlich, für Mitgliedschaft, Protokoll und Inhalte des Mandanten ab der ersten Zustimmung der Kunde (Abschnitt 2); KYTH verarbeitet sie in seinem Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 5). Eigene Bedingungen für ihr Konto vereinbart KYTH mit den einzelnen Personen in dieser Fassung nicht. Der Kunde lädt die Personen ein, die für ihn arbeiten sollen, vergibt ihre Rollen und sperrt ihre Mitgliedschaften. Er sorgt dafür, dass nur Personen in seinem Mandanten arbeiten, die er dafür vorgesehen hat, dass sie ihre Zugangsdaten geheim halten und ihre Konten nicht mit anderen teilen. Er ist für das Handeln seiner Benutzer in seinem Mandanten verantwortlich und meldet KYTH unverzüglich, wenn er einen Missbrauch eines Kontos vermutet.

Sperre durch KYTH. KYTH sperrt einen Mandanten oder ein Konto nur aus wichtigem Grund; zum Ende des Vertrags sperrt KYTH den Mandanten außerdem nach Abschnitt 10. Ein wichtiger Grund ist:

  1. für einen Mandanten oder ein Konto: ein Missbrauch, also eine Nutzung für rechtswidrige Zwecke, das Speichern rechtswidriger Inhalte, ein Angriff auf Kladde, das Umgehen von Schutzmaßnahmen oder eine Belastung durch automatisierte Zugriffe über die gewöhnliche Nutzung hinaus (Abschnitt 7); ein Konto sperrt KYTH aus diesem Grund nur, wenn der Missbrauch von dieser Person ausgeht;
  2. für einen Mandanten oder ein Konto: eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit von Kladde oder von Daten, etwa wenn Anzeichen bestehen, dass Zugangsdaten in fremde Hände geraten sind;
  3. für ein Konto: das Verlangen des Kunden, einen Inhaber zu ersetzen, der nicht mehr erreichbar ist (Abschnitt 4).

KYTH wählt das mildeste Mittel, das ausreicht, bei einem rechtswidrigen Inhalt zuerst dessen Entfernung nach Abschnitt 7, und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Außer bei Gefahr im Verzug kündigt KYTH die Sperre vorher von Hand in Textform an und gibt Gelegenheit, den Grund auszuräumen. Die Ankündigung erhalten dieselben Empfänger wie die Mitteilung der Sperre (nächster Absatz); gegenüber der betroffenen Person entfällt sie, wenn auch die Mitteilung an sie entfällt, und bei einer Sperre nach Nummer 3 entfällt sie ganz.

Mitteilung der Sperre. KYTH teilt die Sperre von Hand in Textform mit, mit den Tatsachen, auf die sie sich stützt, dem Grund nach dieser Liste, ihrer voraussichtlichen Dauer und dem Weg, ihr zu widersprechen (hello@kyth.systems) oder sie aufheben zu lassen; der Rechtsweg bleibt offen. Einen Widerspruch prüft KYTH von Hand und teilt das Ergebnis mit Gründen in Textform mit. Die Mitteilung der Sperre erhält bei der Sperre eines Mandanten der Kunde, bei der Sperre eines Kontos die betroffene Person und der Kunde, in dessen Mandant der Grund liegt oder der die Sperre verlangt hat (Nummer 3). Für die übrigen Kunden, in deren Mandanten die Person eine aktive Mitgliedschaft hat, gibt es nur den Hinweis nach Abschnitt 4, ohne Gründe und ohne Angaben zu anderen Mandanten. Gegenüber der Person entfällt die Mitteilung, solange sie den Anlass der Sperre vereiteln würde. Das gilt nicht, wenn die Sperre darauf beruht, dass Inhalte rechtswidrig sind oder gegen Abschnitt 7 verstoßen. Dann erhalten der Kunde und die betroffene Person die Mitteilung spätestens mit Beginn der Sperre. Die Mitteilung nennt dann zusätzlich, ob die Sperre auf einer Meldung nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 oder auf eigener Prüfung von KYTH beruht, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden und bei rechtswidrigen Inhalten die verletzte Vorschrift, bei einem Verstoß gegen Abschnitt 7 die verletzte Pflicht, jeweils mit einer Erläuterung.

Wirkung einer Sperre. Die Sperre eines Mandanten beendet sofort alle Sitzungen in diesem Mandanten, auch eine laufende Support-Ansicht, und entwertet seine offenen Einladungslinks; nach dem Entsperren müssen offene Einladungen neu ausgestellt werden. In ihren anderen Mandanten arbeiten die Personen weiter. Die Sperre eines Kontos wirkt in allen Mandanten der Person, auch in denen anderer Kunden, beendet dort sofort ihre Sitzungen und entwertet offene Links zum Zurücksetzen ihres Passworts; eine Einladung lässt sich mit einem gesperrten Konto nicht annehmen. Jeder Kunde stimmt mit diesem Vertrag zu, dass die Sperre eines Kontos auch in seinem Mandanten wirkt.

Daten trotz Sperre. Auch während einer Sperre stellt KYTH dem Kunden auf Anfrage in Textform von Hand eine Kopie seiner Daten bereit, spätestens binnen fünf Arbeitstagen (Abschnitt 10).

4. Support-Zugang und Handlungen des Betreibers

Support-Zugang. In Kladde sieht KYTH die Inhalte eines Mandanten nur, wenn ein Inhaber den Support-Zugang in den Einstellungen freigegeben hat, für 1, 3 oder 7 Tage; eine neue Freigabe ersetzt die laufende. Ein Inhaber kann die Freigabe widerrufen, solange er im Mandanten arbeiten kann; der Widerruf wirkt sofort, weil Kladde die Freigabe bei jeder Anfrage prüft. Während einer Sperre des Mandanten oder einer ausstehenden Zustimmung (Abschnitt 13) lässt sich die Freigabe nicht widerrufen; die Support-Ansicht zeigt in dieser Zeit aber weder Firmenprofil, Rechnungsköpfe und Logos noch Benutzer und Protokoll. Solange die Freigabe gilt, kann KYTH eine Support-Ansicht öffnen: nur lesend, je Sitzung höchstens 60 Minuten und nie über das Ende der Freigabe hinaus. KYTH sieht den Mandanten darin wie ein Inhaber, also auch die Benutzer mit ihren E-Mail-Adressen und das Protokoll, aber ohne die Konten der Personen und ohne andere Mandanten. Jede Anfrage an die Schnittstelle von Kladde in der Support-Ansicht steht mit Betreiber, Zeitpunkt, aufgerufener Funktion und gekürzter Netzadresse im Protokoll des Mandanten, ohne Inhalte. Die Freigabe ist eine Weisung im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Was KYTH ohne Freigabe sieht. Der Betreiberbereich zeigt je Mandant Name, Status, Zahl der Mitgliedschaften (eingeladene, aktive und gesperrte), deren jüngste Nutzung, Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung und das Ende einer laufenden Support-Freigabe. Zur Verwaltung kann KYTH die Mitgliedschaften eines Mandanten ansehen, mit Name, Funktion, E-Mail-Adresse, Rolle, Status, letzter Nutzung, offener Einladung sowie Kennung und Status des Kontos. Ein Konto mit seinen Mitgliedschaften sieht KYTH nur mit einem Anlass an. Firmenprofil, Rechnungsköpfe, Logos und Zustimmungsnachweise kann KYTH im Betreiberbereich nicht lesen; in das Protokoll des Mandanten kann der Betreiberbereich nur schreiben, nicht darin lesen.

Zugriff außerhalb von Kladde. Außerhalb von Kladde greift KYTH nur von Hand in der Datenbank auf die Daten eines Mandanten zu, und nur so weit, wie es dafür nötig ist: um eine Kopie bereitzustellen (Abschnitte 3, 10 und 13), um Daten nach diesem Vertrag oder auf Weisung des Kunden zu berichtigen, einzuschränken oder zu löschen (Abschnitte 2, 7 und 10, Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitte 4, 9 und 11), um einen Hinweis nach Abschnitt 7 zu prüfen, um eine Störung zu beheben, um die Wiederherstellung einer Sicherung an einer Kopie in einer Wegwerf-Datenbank zu proben (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 8), um den Schlüssel der feldweisen Verschlüsselung zu wechseln (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 8) oder um eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Diese Zugriffe hält Kladde in keinem Protokoll fest; KYTH zeichnet jeden von ihnen von Hand auf und legt die Aufzeichnung dem Kunden auf Anfrage vor (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 8). Davon getrennt sichert ein Lauf auf dem Server die Datenbank täglich selbsttätig (Abschnitt 8).

Handlungen des Betreibers. KYTH legt Mandanten an und lädt dabei die erste Person ein (Abschnitt 2). KYTH sperrt und entsperrt Mandanten und Konten nach den Abschnitten 3 und 10 und stellt offene Einladungen neu aus. Für ein Konto löst KYTH das Zurücksetzen des Passworts aus; Kladde legt dafür eine Mail an die Adresse des Kontos an. Nach einer Freigabe öffnet und beendet KYTH die Support-Ansicht. Einen Zugang (eine Mitgliedschaft als Inhaber) legt KYTH nur an, solange der Mandant keinen Inhaber mit aktiver Mitgliedschaft und aktivem Konto hat: bei der Einrichtung und wenn ein Inhaber ersetzt werden muss. Kladde prüft dabei selbst, dass der Mandant aktiv ist, kein solcher Inhaber besteht, das Konto zur Adresse nicht gesperrt ist und die Person dem Mandanten noch nicht angehört. KYTH legt den Zugang nur für eine Person an, die der Kunde benennt, nachdem KYTH geprüft hat, dass das Verlangen von jemandem kommt, der den Kunden vertreten darf, und nie für sich selbst.

Ersatz eines nicht mehr erreichbaren Inhabers. Auf Verlangen des Kunden sperrt KYTH das Konto des alten Inhabers, nachdem KYTH die Vertretung wie im vorigen Absatz geprüft hat. Die Sperre wirkt in allen Mandanten dieser Person (Abschnitt 3) und dauert nur so lange wie nötig. KYTH legt einen Zugang für den Nachfolger an; dieser nimmt die Einladung an und sperrt die Mitgliedschaft des alten Inhabers im Mandanten des Kunden. Danach entsperrt KYTH das Konto wieder; in seinen anderen Mandanten arbeitet der alte Inhaber dann weiter.

Nachvollziehbarkeit. Jede Handlung des Betreibers im Betreiberbereich nach diesem Abschnitt hält Kladde im Protokoll von KYTH fest, ebenso die Anmeldung eines Betreibers und die Verwaltung der Betreiberkonten. Betrifft eine Handlung einen Mandanten, steht sie zusätzlich in dessen Protokoll; betrifft sie ein Konto (sperren, entsperren, Zurücksetzen auslösen), steht sie in jedem Mandanten, in dem das Konto eine aktive Mitgliedschaft hat. Das Ansehen eines Kontos steht mit dem Anlass nur im Protokoll von KYTH, die einzelnen Anfragen in der Support-Ansicht stehen nur im Protokoll des Mandanten. Nicht festgehalten werden das Ansehen der Übersicht, der Mitgliedschaften eines Mandanten und des Protokolls von KYTH, die Abmeldung und gescheiterte Anmeldeversuche eines Betreibers, eine Probemeldung, mit der ein Betreiber die Fehlererfassung prüft und die keine Daten von Kunden enthält, das Ende einer Support-Ansicht, die nicht ausdrücklich beendet wird, sowie die Zugriffe nach dem Absatz „Zugriff außerhalb von Kladde“, die KYTH von Hand aufzeichnet.

Hinweise an die Inhaber. Legt KYTH einen Zugang an oder sperrt oder entsperrt KYTH einen Mandanten oder ein Konto, legt Kladde eine Mail ohne Gründe an. Sie richtet sich an alle Inhaber des betroffenen Mandanten, die ihre Einladung angenommen haben, auch an gesperrte, und zwar an ihre Einladungsadresse. Betrifft die Handlung ein Konto, legt Kladde diese Mail für jeden Mandanten an, in dem das Konto eine aktive Mitgliedschaft hat, und nennt darin den Namen der Person aus dieser Mitgliedschaft. Kladde versendet diese Mails wie alle Systemmails aus einem eigenen Postfach über SMTP mit TLS.

Wer den Betreiberbereich nutzt. Den Betreiberbereich nutzen nur Personen, die KYTH zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, derzeit die beiden Geschäftsführer, und nur mit einem zweiten Faktor; Betreiberkonten legt KYTH nur über die Kommandozeile an.

5. Aufbewahrung des Zustimmungsnachweises

Als Nachweis der Zustimmung hält Kladde fest: den Mandanten, die Kennung der Mitgliedschaft, Name und Funktion, wie die zustimmende Person sie eingibt, dass beide Erklärungen bestätigt sind, die Fassung der Texte, je eine Prüfsumme über den Wortlaut dieses Vertrags, des Auftragsverarbeitungsvertrags, der Datenschutzerklärung, des Impressums und der beiden Erklärungen, den Zeitpunkt und die gekürzte Netzadresse. KYTH verwendet den Nachweis nur, um den Vertragsschluss und die geltende Fassung nachzuweisen und um ihn dem Kunden auf Anfrage herauszugeben, auch mit der Kopie seiner Daten (Abschnitt 10). KYTH bewahrt ihn zehn Jahre nach dem Ende dieses Vertrags auf und löscht ihn danach von Hand; das Vertragsende hält KYTH dafür außerhalb von Kladde fest. Der Nachweis wird nicht mit den Daten des Mandanten gelöscht; mit ihm bleibt die Zeile des Mandanten gespeichert, auf die er verweist, mit Name, Kennung, Status, Zeitpunkten und der Fassung der letzten Zustimmung. Einzelheiten stehen in Abschnitt 6 der Datenschutzerklärung.

6. Vergütung

Diese Fassung ist unentgeltlich. Eine Vergütung führt KYTH nur mit einer neuen Fassung dieses Vertrags ein, der ein Inhaber zustimmt (Abschnitt 13).

7. Pflichten des Kunden

Umgang mit Inhalten. KYTH prüft Inhalte in Kladde nicht von sich aus. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 nimmt KYTH über den Meldeweg im Impressum entgegen und prüft sie von Hand, ohne automatisierte Mittel. Weil KYTH die Inhalte eines Mandanten in Kladde ohne Freigabe nicht sieht, wendet KYTH sich dazu zuerst an den Kunden. Lässt sich ein Hinweis so nicht zeitnah klären, sieht KYTH sich den gemeldeten Inhalt von Hand in der Datenbank an, soweit das für die Prüfung nötig ist (Abschnitt 4). Inhalte löschen kann der Kunde in Kladde nicht. Ist ein Inhalt rechtswidrig, entfernt KYTH ihn auf Weisung des Kunden oder nach Prüfung eines Hinweises von Hand aus Kladde, auch aus früheren Fassungen und aus dem Protokoll. Entfernt KYTH einen Inhalt ohne Weisung des Kunden, teilt KYTH ihm das spätestens mit der Entfernung von Hand in Textform mit; die Mitteilung nennt den entfernten Inhalt und enthält sinngemäß die Angaben, die Abschnitt 3 für die Mitteilung einer Sperre wegen Inhalten nennt. Eine Sperre nach Abschnitt 3 kommt erst in Betracht, wenn das Entfernen nicht ausreicht. Welche Folgen ein Verstoß gegen diesen Abschnitt haben kann, regelt Abschnitt 3.

8. Verfügbarkeit und Sicherung

KYTH betreibt Kladde mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und mit den Maßnahmen, die der Auftragsverarbeitungsvertrag in Abschnitt 8 beschreibt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartung und Störungen können zu Unterbrechungen führen. Nach einem Neustart des Servers bleibt die Datenbank verschlossen, bis ein Geschäftsführer von KYTH sie von Hand entsperrt; bis dahin steht Kladde.

KYTH sichert die Datenbank täglich verschlüsselt (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 8). Die Sicherung dient der Wiederherstellung nach einer Störung und ihrer Probe und ist kein Archiv für den Kunden. Wird Kladde aus einer Sicherung wiederhergestellt, gehen Eingaben und Änderungen nach dem Zeitpunkt dieser Sicherung verloren. KYTH teilt allen Inhabern mit aktiver Mitgliedschaft dann von Hand per Mail mit, von welchem Zeitpunkt die Sicherung stammt; Änderungen danach, etwa gesperrte Mitgliedschaften, Rollen und Einladungen, prüft der Kunde.

Dieser Abschnitt beschreibt die Leistung und schließt die Rechte des Kunden bei einem Mangel nicht aus; wofür KYTH bei Schäden einsteht, regelt Abschnitt 12.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Seite kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für KYTH ist insbesondere ein schwerer oder wiederholter Missbrauch (Abschnitt 3).

10. Vertragsende, Kopie der Daten und Wechsel des Anbieters

Wechsel oder Löschung verlangen. Der Kunde kann jederzeit, auch zusammen mit seiner Kündigung, verlangen, seine Daten zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme zu übertragen (im Folgenden Wechsel), oder ihre Löschung verlangen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist teilt er KYTH in Textform mit, was er will, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter mit den Angaben zu diesem Anbieter, die für die Übertragung nötig sind. Ein solches Verlangen ohne Kündigung gilt zugleich als Kündigung nach Abschnitt 9. Verlangt er einen Wechsel oder die Löschung, gilt als Ende der Kündigungsfrist spätestens der Tag zwei Monate nach Zugang seines Verlangens; die Fristen dieses Abschnitts laufen dann von diesem Tag an. KYTH unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden und stellt ihm dafür von Hand alle einschlägigen Informationen bereit. Entgelte für Wechsel, Kopie und Löschung berechnet KYTH nicht.

Kopie der Daten. Auf Anfrage in Textform stellt KYTH dem Kunden von Hand eine Kopie seiner Daten bereit, binnen fünf Arbeitstagen, während der Laufzeit und im Übergangs- und Abrufzeitraum, auch während einer Sperre (Abschnitt 3) und während einer ausstehenden Zustimmung (Abschnitt 13). Die Anfrage stellt ein Inhaber mit aktiver Mitgliedschaft von seiner Einladungsadresse, eine Person, die den Kunden vertreten darf, oder eine Person, die der Kunde dafür benannt hat; das prüft KYTH vor der Übergabe. Die Kopie umfasst abschließend: den Namen des Mandanten mit Status und Zeitpunkten, Firmenprofil und Rechnungsköpfe mit allen Fassungen, die Logos, die Mitgliedschaften, die Support-Freigaben, das Protokoll des Mandanten, die Nachweise seiner Zustimmungen und aus dem Postausgang die Einladungsmails und die Hinweise nach Abschnitt 4, die Kladde für den Mandanten angelegt und noch nicht geleert hat, ohne die Links. Nicht dazu gehören die Konten der Personen, für die KYTH selbst verantwortlich ist (Abschnitt 3), und das eigene Protokoll von KYTH als Betreiber; ebenso nicht, weil ihre Herausgabe die Sicherheit von Kladde gefährden würde (Art. 30 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2023/2854): Passwort-Prüfwerte, Sitzungen, Links und ihre Hashwerte, Zähler und Schlüssel. KYTH gibt die Kopie in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format heraus: je Datenart der Liste eine Datei im Format JSON, die Logos im gespeicherten Format (PNG oder JPEG). Eine Funktion für die Kopie hat Kladde nicht; KYTH stellt sie von Hand zusammen. Aufbau und Format der Dateien, die Bedeutung ihrer Felder und die Normen, nach denen sie geschrieben sind, beschreibt KYTH im Register der Datenformate unter https://kladde.kyth.systems/rechtliches/datenformate und hält es aktuell. KYTH übergibt die Kopie nur verschlüsselt auf einem mit dem Kunden abgestimmten Weg, teilt das Passwort auf einem anderen Weg mit und löscht eigene Arbeitskopien, auch einen Anhang in den eigenen Postfächern, sobald der Kunde den Empfang bestätigt hat, spätestens 30 Tage nach der Übergabe. Daneben kann jeder Benutzer die Daten, die er nach seiner Rolle in Kladde sieht, über die Schnittstelle von Kladde abrufen, die auch die Oberfläche nutzt, unentgeltlich und auch mit eigener Software. Ein solcher Abruf ist gewöhnliche Nutzung im Sinne von Abschnitt 7. Ein übernehmender Anbieter ruft die Daten so ab, wenn der Kunde eine Person dieses Anbieters als Benutzer einlädt. Die lesenden Funktionen der Schnittstelle und die Daten, die nur die Kopie enthält, nennt das Register. Das Register ist eine Information und nicht Bestandteil dieses Vertrags; was die Kopie umfasst, regelt dieser Absatz.

Übergangszeitraum. Hat der Kunde bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Wechsel verlangt (erster Absatz), folgt auf das Ende der Kündigungsfrist ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen; er endet spätestens mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels. In ihm gilt dieser Vertrag fort: KYTH betreibt den Mandanten weiter, stellt die Kopie von Hand bereit, unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte beim Wechsel in angemessenem Umfang, weist auf bekannte Risiken für die Fortführung hin, schützt die Daten in Kladde mit den Maßnahmen aus Abschnitt 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags und übergibt die Kopie wie im Absatz „Kopie der Daten“ beschrieben. Hat der Kunde einer neuen Fassung nach Abschnitt 13 nicht zugestimmt, nutzt er Kladde im Übergangszeitraum trotzdem weiter, nach der Fassung, der er zuletzt zugestimmt hat. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält; er teilt das KYTH vor dessen Ablauf in Textform mit. Ist der Übergang in 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, teilt KYTH das von Hand binnen 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten; für ihn gilt dieser Absatz ebenso. Eine Vergütung fällt weder im Übergangs- noch im Abrufzeitraum an (Abschnitt 6).

Abrufzeitraum. Der Abrufzeitraum beginnt mit dem Ende des Übergangszeitraums; gibt es keinen, beginnt er mit dem Ende der Kündigungsfrist. Er dauert 30 Kalendertage und läuft auch nach einem erfolgreichen Wechsel bis zu seinem Ende. In ihm stellt KYTH dem Kunden auf Anfrage von Hand eine Kopie seiner Daten bereit (Absatz „Kopie der Daten“).

Ende des Vertrags. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit dem Ende des Übergangszeitraums, und ohne Übergangszeitraum mit dem Ende der Kündigungsfrist. KYTH teilt dem Kunden das Ende von Hand in Textform mit. Mit dem Ende des Vertrags sperrt KYTH den Mandanten im Betreiberbereich; Abschnitt 3 gilt dafür nicht. Kladde legt dabei den Hinweis nach Abschnitt 4 an.

Löschung. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht KYTH alle Daten des Mandanten von Hand, binnen 30 Tagen; verlangt der Kunde in Textform eine frühere Löschung, löscht KYTH früher. Ausgenommen sind der Zustimmungsnachweis, den KYTH als eigene Unterlage zum Vertragsschluss aufbewahrt, mit der Zeile des Mandanten, auf die er verweist (Abschnitt 5), das eigene Protokoll von KYTH als Betreiber, die Aufzeichnung der Zugriffe von Hand (Abschnitt 4) und die Unterlagen, die KYTH zum Vertrag mit dem Kunden selbst aufbewahren muss. In den Sicherungen bleiben die Daten bis zum Ablauf ihrer Frist von 95 Tagen; bis dahin verwendet KYTH sie nur zur Wiederherstellung nach einer Störung und zur Probe der Wiederherstellung (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 8). Muss KYTH Kladde in dieser Zeit aus einer Sicherung wiederherstellen, löscht KYTH die Daten danach erneut von Hand. Über das Vertragsende hinaus bewahrt KYTH keine Daten für den Kunden auf: Was er aufbewahren muss, fordert er rechtzeitig als Kopie an.

Infrastruktur und Zugriff aus Drittländern. KYTH übermittelt Daten des Kunden nur auf seine Weisung in Drittländer, etwa bei einem Wechsel zu einem Anbieter dort, und gibt sie an Behörden nur heraus, wenn ein Gesetz KYTH dazu verpflichtet. Ersuchen von Behörden aus Drittländern befolgt KYTH nur, soweit Unionsrecht und deutsches Recht es zulassen, und informiert den Kunden vorher von Hand, soweit das erlaubt ist. Kladde selbst öffnet außer zur Datenbank, zum Mailserver der Systemmails und zur eigenen Fehlererfassung von KYTH keine Verbindung nach außen; die Namen dieser Server fragt es beim Namensdienst des Servers ab, ohne Daten des Kunden. Die E-Mail-Adressen der Konten und Mitgliedschaften und die IBAN verschlüsselt Kladde feldweise (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 8). Server, Datenbank und Sicherungen von Kladde stehen in Rechenzentren in Berlin und unterliegen deutschem Recht: Kladde und seine Datenbank laufen auf einem Server der IONOS SE, die Sicherungen liegen im Objektspeicher der IONOS Cloud GmbH; KYTH verschlüsselt sie, bevor sie den Server verlassen. Die Systemmails versendet Kladde aus einem eigenen Postfach bei der INWX GmbH, Prinzessinnenstraße 30, 10969 Berlin, die laut Vertrag nur in der EU oder im EWR verarbeitet. Diese Angaben nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/2854 stehen auf der Website https://kladde.kyth.systems/rechtliches/nutzungsvertrag.

11. Datenschutz

Für die Verarbeitung im Auftrag des Kunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; er geht diesem Vertrag vor, soweit es um diese Verarbeitung geht. Wie KYTH Daten als Verantwortlicher verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung. Wo sie als Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nennt, ist dieser Vertrag gemeint.

12. Haftung

KYTH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit KYTH eine Garantie übernommen hat.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYTH nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, und dann nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind, haftet KYTH nicht ohne Verschulden; die Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die übrigen Rechte des Kunden bei einem Mangel bleiben unberührt.

Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach der DSGVO und der Ausgleich zwischen KYTH und dem Kunden nach Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO bleiben unberührt. Im Übrigen gilt dieser Abschnitt auch für die Haftung aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

13. Änderungen dieses Vertrags

KYTH kann eine inhaltlich geänderte Fassung dieses Vertrags oder des Auftragsverarbeitungsvertrags vorlegen, wenn geänderte Leistungen, eine geänderte Rechtslage oder die Einführung einer Vergütung (Abschnitt 6) das erfordern. KYTH schreibt den Inhabern mindestens 30 Tage vor der Vorlage von Hand eine Mail und nennt darin die Änderungen und den Tag der Vorlage; früher legt KYTH eine Fassung nur vor, wenn eine geänderte Rechtslage es zwingend verlangt. Die neue Fassung trägt eine neue Kennung und wird jedem Inhaber in Kladde zur Zustimmung vorgelegt; die Zustimmung eines Inhabers genügt. Wirksam wird sie erst mit dieser ausdrücklichen Zustimmung in Kladde; Schweigen, die weitere Nutzung und ein ausbleibender Widerspruch gelten nicht als Zustimmung.

Bis zur Zustimmung kann in dem Mandanten nicht weitergearbeitet werden, außer im Übergangszeitraum (Abschnitt 10). Gelöscht wird dadurch nichts, und auf Anfrage stellt KYTH auch in dieser Zeit von Hand eine Kopie der Daten bereit (Abschnitt 10). Stimmt der Kunde nicht zu, kann er den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen; KYTH kann nach Abschnitt 9 kündigen.

Die Kennung gilt für alle vier Texte gemeinsam; der Nachweis hält Prüfsummen aller vier fest (Abschnitt 5). Ohne Vorlage ändert KYTH: die Datenschutzerklärung und das Impressum, die KYTH stets aktuell hält; nach einem Wechsel nach Abschnitt 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags die Angaben zu den weiteren Auftragsverarbeitern und zum Ort der Verarbeitung in den Abschnitten 2 und 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags und im Absatz „Infrastruktur und Zugriff aus Drittländern“ in Abschnitt 10 dieses Vertrags; die Beschreibung der Maßnahmen, wenn KYTH sie nach Abschnitt 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags durch gleichwertige oder bessere ersetzt. Eine solche Änderung trägt eine neue Kennung und lässt die erteilte Zustimmung bestehen. Eine inhaltliche Änderung der Datenschutzerklärung kündigt KYTH vorher von Hand per Mail an die Inhaber und an die Adressen der Konten an (Datenschutzerklärung, Abschnitt 13); eine neue Beschreibung der Maßnahmen teilt KYTH den Inhabern von Hand per Mail mit. Berichtigt KYTH nur Schreibfehler, ohne den Inhalt zu ändern, trägt die berichtigte Fassung eine neue Kennung und wird nicht vorgelegt; die erteilte Zustimmung gilt für die berichtigte Schreibweise fort.

Für einen neuen oder ersetzten weiteren Auftragsverarbeiter gilt zusätzlich Abschnitt 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Widerspricht der Kunde dem neuen Auftragsverarbeiter, erhält er auf Verlangen eine Kopie seiner Daten und ihre Löschung mit den Fristen aus Abschnitt 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Kündigt er nach dem Widerspruch nach Abschnitt 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags, ohne die Löschung zu verlangen, gilt Abschnitt 10, und Übergangs- und Abrufzeitraum laufen beim neuen Auftragsverarbeiter. Ein Widerspruch hält den Wechsel nicht auf.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und dem Auftragsverarbeitungsvertrag ist der Sitz von KYTH, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. KYTH kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Kladde und seine Vertragstexte liegen nur auf Deutsch vor; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

Individuelle Absprachen gehen diesem Vertrag vor. Andere Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; eine neue Fassung nach Abschnitt 13 wird mit der Zustimmung in Kladde wirksam. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.